Unser Leistungsspektrum

Wir übernehmen vielfältige Aufgaben im Vermessungswesen. Hier können Sie sich über unsere Leistungen informieren.

Hoheitliche Vermessungen

  • Amtl. Lageplan zum Bauantrag (§3 BauPrüfVO)
  • Amtl. Lageplan Teilungsgenehmigung (§17 BauPrüfVO)
  • Amtl. Lageplan zur Baulasteintragung (§18 BauPrüfVO)

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf...

Eine Teilungsvermessung ist immer dann notwendig, wenn Sie z.B. einen bisher nicht eigenständigen Teil Ihres Grundstücks veräußern möchten, oder einen Teil eines Grundstücks erwerben wollen.

Nach Durchführung der notwendigen Vermessungsarbeiten werden der/die Grundstücks-eigentümer(in), die Nachbarn (sofern Sie durch die Teilungsvermessung betroffen sind) und ggfs. weitere Beteiligte oder sonstige Interessenten (z.B. der/die Erwerber(in) durch uns zu einem Grenztermin geladen. Während des Grenztermins wird die „Grenzniederschrift“ aufgenommen und von den Beteiligten unterschrieben. Durch die Unterschriften wird die Teilungsvermessung anerkannt.

Für weitergehende Informationen zum technischen und zeitlichen Ablauf wenden Sie sich einfach an uns. Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft!


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Wenn Sie den genauen Verlauf Ihrer Grenze in der Örtlichkeit nicht mehr nachvollziehen können, ihn aber für die Errichtung einer Mauer, eines Zauns oder sonstiger grenznaher Arbeiten benötigen, dann können Sie sich von uns die gewünschten Grenzpunkte in der Örtlichkeit anzeigen lassen. Soll diese Anzeige der Grenze mit öffentlichen Glauben beurkundet werden, dann handelt es sich um eine amtliche Grenzanzeige. Ihre Grenze wird bei dieser Vermessungstätigkeit nicht dauerhaft vermarkt. Es werden keine neuen Grenzzeichen gesetzt. Fehlende Grenzmarkierungen werden bei einer Grenzanzeige ebenfalls nicht wiederhergestellt. Sie bekommen nach Abschluss der Vermessungsarbeiten eine Skizze aus der der Verlauf Ihrer Grenze hervorgeht.

 

Wenn Sie eine Wiederherstellung Ihrer alten Grenzzeichen mit einer dauerhaften Vermarkung (Grenzsteine, Rohre etc.) wünschen, dann kommt für Sie eine Grenzherstellung in Frage.

 

Wenn Sie sich unschlüssig sind, ob für Ihren Bedarf eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzherstellung sinnvoller ist, dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne!

 

Nach § 16 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) sind Sie dazu verpflichtet, Ihr neu errichtetes Gebäude oder die Veränderung des Grundrisses Ihres bestehenden Gebäudes einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung dient dazu, das neue Gebäude in die Flurkarte einzutragen und in das Kataster zu übernehmen.  Sie wird von uns nach Abschluss der sonstigen Bauarbeiten durchgeführt, wenn sich am Grundriss des Gebäudes nichts mehr ändert.

 

Einmessungspflichtig sind alle Gebäude und Anbauten mit Wohn,- Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, die ausreichend beständig und standfest sind und die nach dem 31.07.1972 errichtet worden sind.

 

Wird die Einmessung nicht nach Aufforderung durch das Katasteramt in der festgesetzten Frist beauftragt, so kommt es zur Zwangseinmessung.

 

Sollten Sie Fragen zur  Gebäudeeinmessung haben, wenden Sie sich an uns. Bei gleichzeitigen Einmessungen mehrerer Gebäude in direkter Nachbarschaft sind z.B. Ermäßigungen nach der Gebührenordnung möglich.

 

Wir beraten Sie gerne!

Die Grenzherstellung unterscheidet sich von einer Grenzanzeige dadurch, dass fehlende Grenzzeichen neu vermarkt werden. Wie bei einer Teilungsvermessung wird im Anschluss an die Vermessungsarbeiten eine Grenzniederschrift über die neugesetzten Abmarkungen aufgenommen.

Wenn Sie sich unschlüssig sind, ob für Ihren Bedarf eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzherstellung sinnvoller ist, dann wenden Sie sich an uns.

Wir beraten Sie gerne!


Die Baubehörden können bei Neubauten eine sogenannte Sockelbescheinigung nach § 81 (2) LBO NRW fordern. Hierbei handelt es sich um eine amtliche Bestätigung,  dass das neu errichtete Gebäude so errichtet ist, wie es in der Baugenehmigung vorgesehen ist. Es wird hierbei die Größe des Baukörpers, seine Lage zu den Grenzen  und seine Höhenlage ermittelt. Die Ergebnisse der Vermessung werden der Bauordnungsbehörde mitgeteilt.

Als Zeitpunkt zur Durchführung der Sockelbescheinigung bietet sich meist die Zeit kurz vor Errichtung der Erdgeschossdecke an. Sollten Abweichungen zur Baugenehmigung vorliegen, so können diese zu diesem frühen Bauzeitpunkt oft noch kostengünstig behoben oder verhindert werden.

Ingenieurvermessungen

Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist ein Lageplan nach §1 BauPrüfVO NRW  als Grundlage  zum Bauantrag notwendig.  Die Inhalte eines Lageplans sind in §3 BauprüfVO NRW festgeschrieben.

Ist von Seiten der Bauordnungsbehörde kein amtlicher Lageplan gefordert, so können wir Ihnen einen nicht amtlichen Lageplan speziell für Ihr Bauvorhaben anfertigen. Ihren Lageplan erstellen wir mit Hilfe neuester digitaler CAD-Programme. Die Abgabe an Sie kann analog (in beliebigem Maßstab und bis zu einer Größe von DIN A0) und/oder in digitaler Form PDF oder DWG/DXF Datei erfolgen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen nicht amtlichen Lageplan oder einen amtlichen Lageplan für Ihr Bauvorhaben benötigen setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Sie brauchen für Ihr Bauvorhaben spezielle Pläne und Darstellungen? Sie benötigen die Aufnahme von Böschungen, Wegen, Kanalschächten, Baumbeständen, Gebäuden oder sonstigen topographisch wichtigen Merkmalen? In Absprache mit Ihnen nehmen wir alle für Sie wichtigen Merkmale der Topographie nach Lage und Höhe auf und verarbeiten die gewonnenen Daten so weiter, dass Sie einen Plan erhalten, der genau zu Ihrem Vorhaben passt.

Ihren Plan erstellen wir mit Hilfe neuester digitaler CAD-Programme. Die Abgabe an Sie kann analog (in beliebigem Maßstab und bis zu einer Größe von DIN A0) und/oder in digitaler Form als PDF oder DWG/DXF Datei erfolgen.

Bestandserfassung
Wenn Sie eine Wohnungsgenossenschaft, eine Firma oder ein privater Eigentümer eines Grundstücks sind, lassen Sie sich einen Bestandplan von ihrem Grundstück erstellen.
Dort wird der von uns aufgemessene Bestand wie z.B. Gebäude oder andere Flächen dargestellt.
Sie sind Eigentümer eines Werkgeländes oder verantwortlich dafür? Mit einem Werkslageplan haben Sie die Möglichkeit, ständig einen aktuellen Stand von Gebäuden, technischen Anlagen, Kabeln und Schächten vorliegen zu haben. Damit haben Sie immer einen Überblick über Ihren Bestand und eine gute Grundlage für weitere Planungen und Erweiterungen. Nach einem erstmaligem Aufmaß halten wir Ihren Plan bei baulichen Veränderungen gerne auf dem aktuellen Stand.

Grob- und Feinabsteckungen

Sie haben ihre Baugenehmigung erhalten und möchten nun mit der Errichtung des geplanten Gebäudes beginnen?

GrobabsteckungUm mit den Erdarbeiten (mit der Erstellung der Baugrube) beginnen zu können, ist in vielen Fällen eine Grobabsteckung sinnvoll. Durch Holzpflöcke wird dem Tiefbauer angezeigt, in welchem Bereich die Baugrube entstehen soll.
Feinabsteckung Ist die Baugrube fertig erstellt und der Hochbauer hat die Schnurgerüste in den Ecken der Grube aufgestellt ist die Zeit für die Feinabsteckung gekommen. Mit der Feinabsteckung wird sichergestellt, dass das geplante Gebäude die genaue Lage auf dem Grundstück erhält und z.B. Grenzabstände eingehalten werden. Bei größeren Bauvorhaben können das auch Gebäudeachsen sein, die in der Planung vorgegeben sind.
Weitere Bauwerksabsteckung Außerdem stecken wir Ihnen auch gerne Bauwerksteile, wie sie bei der Errichtung von Fertighallen oder bei der Erstellung eines Entwässerungskanals notwendig sind, ab.
Bei der Errichtung baulicher Anlagen oder bei der Umgestaltung von bestehendem Gelände werden oft große Erdmassen bewegt. Wir ermitteln für Sie anhand Ihrer Planung die voraussichtlich anfallenden Erdmassenbewegungen oder auch die tatsächlich angefallenen Erdmassenbewegungen durch Geländeaufnahmen vor Baubeginn und nach Abschluss des Bauvorhabens. Bei großen Bauvorhaben kann auch eine kontinuierliche Erdmassenberechnung sinnvoll sein. Hierfür werden in regelmäßigen Abständen Geländeaufnahmen durchgeführt und die bereits bestehenden  Erdmassenberechnungen erweitert und aktualisiert.
Die genaue Kenntnis über die Höhenlage eines Punktes ist für viele Bauprojekte entscheidend. Durch den Anschluss an das übergeordnete Höhenfestpunktfeld sind wir in der Lage, Ihnen eine genaue Höhenangabe zu liefern. Je nach gewünschter Genauigkeit kann dies bis in den Millimeterbereich erfolgen.
Unter die Rubrik Industrievermessungen fallen vermessungstechnische Arbeiten wie zb. Leitungserfassungen, Kranbahnvermessungen, Trassenvermessungen und Überwachungsmessungen von Industriebauten. Diese Vermessungen erfordern oft höchste Präzision unter schwierigen Bedingungen, die wir Ihnen dank modernster Technik und gut ausgebildetem Personal liefern können.
Vorhandene oder im Bau befindliche Bauwerke wie Gebäude, Stützmauern oder auch Staumauern können bzw. müssen überwacht werden. Die hierfür benötigten Messungen können wir für sie durchführen.

Planung

Anfertigung von Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen

Wir beraten Sie gerne

für Architekten, Grundstückseigentümer und Bauherren