Teilungsvermessung

Eine Teilungsvermessung ist immer dann notwendig, wenn Sie z.B. einen bisher nicht eigenständigen Teil Ihres Grundstücks veräußern möchten, oder einen Teil eines Grundstücks erwerben wollen.

Nach Durchführung der notwendigen Vermessungsarbeiten werden der/die Grundstücks-eigentümer(in), die Nachbarn (sofern Sie durch die Teilungsvermessung betroffen sind) und ggfs. weitere Beteiligte oder sonstige Interessenten (z.B. der/die Erwerber(in) durch uns zu einem Grenztermin geladen. Während des Grenztermins wird die „Grenzniederschrift“ aufgenommen und von den Beteiligten unterschrieben. Durch die Unterschriften wird die Teilungsvermessung anerkannt.

Für weitergehende Informationen zum technischen und zeitlichen Ablauf wenden Sie sich einfach an uns. Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft!