Sockelbescheinigungen

Die Baubehörden können bei Neubauten eine sogenannte Sockelbescheinigung nach § 81 (2) LBO NRW fordern. Hierbei handelt es sich um eine amtliche Bestätigung,  dass das neu errichtete Gebäude so errichtet ist, wie es in der Baugenehmigung vorgesehen ist. Es wird hierbei die Größe des Baukörpers, seine Lage zu den Grenzen  und seine Höhenlage ermittelt. Die Ergebnisse der Vermessung werden der Bauordnungsbehörde mitgeteilt.

Als Zeitpunkt zur Durchführung der Sockelbescheinigung bietet sich meist die Zeit kurz vor Errichtung der Erdgeschossdecke an. Sollten Abweichungen zur Baugenehmigung vorliegen, so können diese zu diesem frühen Bauzeitpunkt oft noch kostengünstig behoben oder verhindert werden.