Die Grenzherstellung unterscheidet sich von einer Grenzanzeige dadurch, dass fehlende Grenzzeichen neu vermarkt werden. Wie bei einer Teilungsvermessung wird im Anschluss an die Vermessungsarbeiten eine Grenzniederschrift über die neugesetzten Abmarkungen aufgenommen.
Wenn Sie sich unschlüssig sind, ob für Ihren Bedarf eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzherstellung sinnvoller ist, dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne!