Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist ein Lageplan nach §1 BauPrüfVO NRW als Grundlage zum Bauantrag notwendig. Die Inhalte eines Lageplans sind in §3 BauprüfVO NRW festgeschrieben.
Ist von Seiten der Bauordnungsbehörde kein amtlicher Lageplan gefordert, so können wir Ihnen einen nicht amtlichen Lageplan speziell für Ihr Bauvorhaben anfertigen. Ihren Lageplan erstellen wir mit Hilfe neuester digitaler CAD-Programme. Die Abgabe an Sie kann analog (in beliebigem Maßstab und bis zu einer Größe von DIN A0) und/oder in digitaler Form PDF oder DWG/DXF Datei erfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen nicht amtlichen Lageplan oder einen amtlichen Lageplan für Ihr Bauvorhaben benötigen setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie hierzu gerne!