Amtlicher Lageplan

Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist ein Lageplan nach §1 BauPrüfVO NRW  als Grundlage  zum Bauantrag notwendig.  Die Inhalte eines Lageplans sind in §3 BauprüfVO NRW festgeschrieben.

Unter folgenden Umständen ist zudem ein amtlicher Lageplan vorgeschrieben:

  1. Die Grenzen des Baugrundstücks sind nicht festgestellt (Im Sinne von §19 VermKatG NRW).
  2. Die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken sind so vermessen, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können,
  3. Auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her liegen Grenzüberbauungen vor.
  4. Es ruht eine Baulast nach § 18 BauprüfVO NRW auf dem Baugrundstück oder auf den angrenzenden Grundstücken.
  5. Ein amtl. Lageplan ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben für den Teilungsantrag zur Teilungsgenehmigung eines bebauten Grundstücks gem. § 17 BauprüfVO NRW und zur Eintragung von Baulasten gem. § 18 BauprüfVO.

Ihren amtlichen Lageplan erstellen wir mit Hilfe neuester digitaler CAD-Programme. Die Abgabe an Sie kann analog (in beliebigem Maßstab und bis zu einer Größe von DIN A0) und/oder in digitaler Form PDF oder DWG/DXF Datei erfolgen.Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen amtlichen Lageplan oder einen nicht amtlichen Lageplan für Ihr Bauvorhaben benötigen, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie hierzu gerne!