Wenn Sie den genauen Verlauf Ihrer Grenze in der Örtlichkeit nicht mehr nachvollziehen können, ihn aber für die Errichtung einer Mauer, eines Zauns oder sonstiger grenznaher Arbeiten benötigen, dann können Sie sich von uns die gewünschten Grenzpunkte in der Örtlichkeit anzeigen lassen. Soll diese Anzeige der Grenze mit öffentlichen Glauben beurkundet werden, dann handelt es sich um eine amtliche Grenzanzeige. Ihre Grenze wird bei dieser Vermessungstätigkeit nicht dauerhaft vermarkt. Es werden keine neuen Grenzzeichen gesetzt. Fehlende Grenzmarkierungen werden bei einer Grenzanzeige ebenfalls nicht wiederhergestellt. Sie bekommen nach Abschluss der Vermessungsarbeiten eine Skizze aus der der Verlauf Ihrer Grenze hervorgeht.
Wenn Sie eine Wiederherstellung Ihrer alten Grenzzeichen mit einer dauerhaften Vermarkung (Grenzsteine, Rohre etc.) wünschen, dann kommt für Sie eine Grenzherstellung in Frage.
Wenn Sie sich unschlüssig sind, ob für Ihren Bedarf eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzherstellung sinnvoller ist, dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne!